Erster Schritt zur saisonalen Vermietung Ihrer Immobilie: Deklarieren Sie Ihren Wohnsitz als möblierte Touristenunterkunft oder Bed & Breakfast. Wie es geht ? Folgen sie den Anführer !

Schritt 1: Besorgen Sie sich meine Registrierungsnummer

Die Registrierungsnummer ist eine eindeutige Nummer, die Ihrer Unterkunft zugewiesen wird. Nachweis der korrekten Deklaration Ihrer Immobilie ermöglicht es Ihnen zu vermieten. Diese 13-stellige Nummer muss auf allen Mietanzeigen auf den verschiedenen Plattformen (Airbnb, Le Bon Coin, Abritel usw.) erscheinen. Letzteres ersetzt das vor einigen Jahren verwendete CERFA.

Um diese Nummer zu erhalten, gehen Sie einfach auf die Website www.declaloc.fr. Auf letzterem müssen Sie zunächst die Gemeinde Ihrer Immobilie angeben und dann auf „Erste Verbindung“ klicken. Dann müssen Sie ein Formular in drei Schritten ausfüllen: Mein Konto erstellen, mein Hosting erstellen, meine Schritte ausführen. Sobald diese Dokumente vollständig sind, fahren wir mit dem zweiten Schritt fort: Nutzungsänderung.

Schritt 2: Meine Nutzungsänderung vornehmen

Die Nutzungsänderung betrifft nur Eigentümer, die ihr Eigentum vermieten Zweitwohnsitz. Seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich vorgeschrieben, ermöglicht die Nutzungsänderung der Gemeinde, die Anzahl der für Urlauber verfügbaren Betten im gesamten Stadtgebiet zu zählen. Diese Zahl hängt von mehreren Einstufungen, Kennzeichnungen und auch Verpflichtungen im Falle eines Defizits ab.

Um Ihre Nutzungsänderung vorzunehmen, klicken Sie einfach auf „Nutzungsänderung beantragen“ am Ende des auf der Website declaloc.fr ausgefüllten Erklärungsformulars (siehe Video direkt oben). Sie werden dann um neue Informationen zu Ihrer Immobilie gebeten (Katasterreferenz, Fläche, Anzahl der Zimmer usw.).

Schritt 3: Ich beginne mit der Vermietung!

Mit der Registrierungsnummer in der Tasche und der vorgenommenen Nutzungsänderung sind Sie bereit, Ihre möblierte Touristenunterkunft zu mieten! Und wer Miete sagt, sagt auch Kurtaxe… Klicken Sie hier Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Verpflichtungen und entdecken Sie unsere Erläuterungen, die Ihnen die Abwicklung Ihrer Verfahren erleichtern.


Warum mein Mietobjekt anmelden?

Weil es ganz einfach eine gesetzliche Verpflichtung ist. Jede vollständige oder teilweise Vermarktung Ihres Wohnsitzes, egal ob Erst- oder Zweitwohnsitz, ist meldepflichtig.

Darüber hinaus Ferienwohnungen und Kurtaxe die sie einbringen, stellen eine der vorrangigen Finanzressourcen der Stadt dar. Die Entscheidung, zusätzlich zur Straftat einen Betrug zu begehen, bedeutet für die für die Werbung für Bandol verantwortlichen Dienste einen erheblichen Einkommensverlust. Wer weniger Werbung sagt, sagt weniger Urlauber, sagt weniger Vermietungen, sagt weniger Umsatz für Eigentümer.

Haupt- oder Zweitwohnsitz, woher wissen Sie das?

Ein Wohnsitz gilt als Hauptwohnsitz, wenn alle seine kumulierten Mietdauern nicht überschritten werden 120 Tage. Darüber hinaus ist es ein zweites Zuhause.

Möblierte Touristenunterkunft oder Gästezimmer, woher wissen Sie das?

Möblierte Touristenunterkünfte sind möblierte Villen, Apartments oder Studios.ausschließliche Nutzung durch den Mieter, zur Vermietung an eine durchreisende Kundschaft angeboten, die ihren Aufenthalt dort durch eine tage-, wochen- oder monatsweise Vermietung auszeichnet und dort keinen Wohnsitz nimmt (Artikel D.324-1 des Tourismusgesetzes).

L 'Artikel L 324-3 Das Tourismusgesetz definiert Gästezimmer als möblierte Zimmer Gastfamilie mit dem Ziel, Touristen gegen Gebühr für eine oder mehrere Nächte mit begleitenden Dienstleistungen willkommen zu heißen.

Sind das Kennzeichen und die Nutzungsänderung zeitlich begrenzt?

Ja. Beide werden für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren vergeben. Dies bedeutet, dass der auf dieser Seite beschriebene Vorgang nach 5 Jahren erneut durchgeführt werden muss. Bitte beachten Sie, dass beides jederzeit vom Eigentümer unterbrochen werden kann.

Welche Risiken bestehen, wenn ich meine Unterkunft nicht melde?

Abgesehen davon, dass es völlig rechtswidrig ist und das Risiko einer Inspektion und damit finanzieller Sanktionen birgt, hat die Nichtanzeige Folgendes zur Folge:

Keine Registrierungsnummer = keine Vermietung auf Online-Plattformen. Seit 2023 verlangen Vermietungsseiten wie Airbnb, Booking, Le Bon Coin und Abritel die Registrierungsnummer, um Ihre Anzeige zu schalten. Und die Erfahrung zeigt, dass diese Plattformen nach wie vor das wichtigste Tool für Urlauber sind.

Geben Sie eine falsche Registrierungsnummer ein = manuelle Sperrung Ihrer Anzeigen durch unsere Kontrolldienste, direkt auf den Mietplattformen.

Keine Nutzungsänderung (nur für Zweitwohnungen) = mögliche finanzielle Strafe.

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