Der 1. Januar ist jedes Jahr ein Synonym für Fragen an die Eigentümer einer oder mehrerer möblierter Touristenunterkünfte. Wird die Kurtaxe erhöht? Wenn ja, warum? Wie hoch werden die Steuerermäßigungen sein? So viele Fragen, deren Antworten manchmal schwer zu finden sind. Hier ist unsere Aufschlüsselung der neuen Gesetze und unsere FAQ dazu, was sich für touristische Vermietungen im Jahr 2025 ändert und was nicht.
Der Kurtaxentarif 2025

Gute Nachrichten, im Jahr 2025, Der Preis der Kurtaxe in Bandol ändert sich nicht. Hier noch eine kleine Erinnerung an die Preise...
Für nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte (proportionaler Satz)
Für Eigentümer von nicht klassifizierten touristischen Unterkünften gilt auch im Jahr 2025 der proportionale Satz. Etwas komplizierter zu berechnen als ein einfacher Pauschalsatz (für klassifizierte möblierte Unterkünfte), wird immer die Höhe der Kurtaxe pro Nacht und pro Person für Ihre Unterkunft berechnet wie folgt: Preis der Nacht pro Person* x 5 % + 10 % (Abteilungssteuer) + 34 % (Regionalsteuer). Für weitere Informationen zu dieser Berechnung laden wir Sie ein, unsere spezielle Seite zu konsultieren indem Sie hier klicken.
* Gesamtaufenthaltsdauer / nach Anzahl der Nächte / nach Anzahl der Personen.
Für klassifizierte möblierte Unterkünfte (Festpreis)
Wenn Sie eine klassifizierte Touristenunterkunft besitzen, bleiben die in der Gemeinde Bandol geltenden Kurtaxenbeträge ebenfalls die gleichen wie im Jahr 2024. Hier sind sie noch einmal:
- 1,15 € für 1 Stern;
- 1,30 € für 2 Sterne;
- 2,16 € für 3 Sterne;
- 3,25 € für 4 Sterne;
- 3,83 € für 5 Sterne;
- 5,76 € für Paläste.
Wenn Sie auf den Festtarif umsteigen und Ihr Mietobjekt somit klassifizieren lassen möchten, klicken Sie hier.
✅ Gut zu wissen! : In allen Fällen unterliegen Kinder unter 18 Jahren nicht der Zahlung der Kurtaxe, müssen aber dennoch bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Zoom auf Steuersenkungen

Große Frage, die allen Eigentümern möblierter Touristenunterkünfte im Jahr 2024 auf den Lippen brennt: Was passiert mit der Steuersenkung im Jahr 2025?. Und man muss sagen, dass die Klassifizierung neben der einfacheren Berechnung der Kurtaxe vor allem den Vorteil hat, steuerlich eine gute Option zu sein. Keine Spannung mehr, ab dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Tarife wie folgt:
- 50 % für klassifizierte möblierte Unterkünfte und Gästezimmer innerhalb der Grenze von 77 € der jährlichen Mieteinnahmen (im Vergleich zu 700 % im Jahr 71 innerhalb der Grenze von 2024 €);
- 30 % für nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte innerhalb der Grenze von 15 € der jährlichen Mieteinnahmen (im Vergleich zu 000 % im Jahr 50 innerhalb der Grenze von 2024 €).
Über diese Änderung wurde auf nationaler Ebene abgestimmt und gilt daher für alle Regionen Frankreichs. Auch wenn die Rate für alle Arten möblierter Unterkünfte sinkt, Die Einstufung bleibt dennoch deutlich vorteilhafter für Eigentümer.
Um mehr über dieses neue Gesetz zu erfahren, klicken Sie hier.
innerhalb der Unterkunft selbst

Die DPE wird verpflichtend
Bereits bei Jahresmieten wird die Energieleistungsdiagnose zur Pflicht verpflichtend ab 1. Januar 2025, für alle möblierten Touristenunterkünfte, vorbehaltlich Nutzungsänderung, in einem angespannten Bereich (was für Bandol der Fall ist). Daher muss jede saisonale Immobilie, die diese beiden Regeln erfüllt, den Nachweis einer klassifizierten DPE erbringen:
- mindestens F im Jahr 2025;
- E im Jahr 2028;
- zwischen A und D ab 2024.
Eigentümer haben maximal 10 Jahre Zeit, um das Klima- und Resilienzgesetz von 2021 einzuhalten. Wir wissen, dass ab dem 1. Januar 2025 die Energieleistungsdiagnose (DPE) durchgeführt werden muss. Die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Juli 2021 getätigten Beträge verlieren ihre Gültigkeit.
✅ Note : Jedes Rathaus kann vom Eigentümer einer möblierten Touristenunterkunft jederzeit eine gültige DPE verlangen. Dieser hat dann 2 Monate Zeit, es bereitzustellen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Nichtübermittlung der DPE mit einer Verwaltungsstrafe von 100 € pro Tag geahndet, die zugunsten der Gemeinde eingezogen wird. Ein Vermieter, der eine Saisonimmobilie mietet oder unterhält, die nicht den Leistungsanforderungen angemessenen Wohnens entspricht, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5 € pro betroffener Immobilie bestraft.
Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Die Vereinbarung des Miteigentums ist einzuholen
Ab dem neuen Jahr 2025 muss jeder Miteigentümer, der sich gegenüber dem Rathaus als Mieter einer möblierten Touristenunterkunft meldet, seinen Treuhänder informieren.
Darüber hinaus können die von Miteigentümern erlassenen neuen Vorschriften nun die saisonale Vermietung innerhalb ihres Wohnsitzes verbieten oder nicht. Für den Fall, dass eine Miteigentumsgemeinschaft in diesem Bereich bereits über einen Kodex verfügt, kann dieser durch Mehrheitsbeschluss (2/3 der Stimmen) geändert werden (zuvor war keine Einstimmigkeit erforderlich).
Wenn Sie sich auf das Abenteuer einer Touristenimmobilie einlassen, denken Sie darüber nach Überprüfen Sie Ihre Miteigentumsregelung und informieren Sie anschließend den Treuhänder.
🏖️ Wie Sie sicher verstanden haben, ist 2025 ein Jahr der Veränderungen für möblierte Touristenunterkünfte, aber wir hoffen, dass Ihnen dieser kleine praktische Leitfaden geholfen hat. Wenn es um die Flaggschiffmaßnahme geht Steuerabzugssätze, andere Vorschriften wie die DPE und der Miteigentumsvertrag müssen jetzt von Eigentümern von Saisonunterkünften berücksichtigt werden. Glücklicherweise werden sich in Bandol im Jahr 2025 einige Dinge nicht ändern, wie zum Beispiel der Preis der Kurtaxe und das der Klassifizierung. Wenn Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an Mélanie unter der Adresse bandol@taxesejour.fr.
⛔️ Warnung: Obwohl wir versucht haben, die neuen Vorschriften für 2025 zu überprüfen, könnten noch weitere hinzukommen. Wir werden Sie dann schnellstmöglich mit diesem Artikel auf dem Laufenden halten.
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